Kommunale Kostentransparenz - WiR erneuern unseren Antrag

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In der Gemeindevertretersitzung vom September 2023 hatten WiR beantragt, dass künftig bei jedem Antrag an die Gemeindevertretung die antragstellende Fraktion eine grobe Kostenschätzung abgeben soll. Außerdem soll der zu erwartende Kostenfall umgerechnet werden in fiktive Prozentpunkte des Grundsteuerhebesatzes. 

 

Das bedeutet, dass ausgerechnet werden soll, wieviel mehr an Grundsteuer B von den Bürgern gezahlt werden müsste, um die beantragte Maßnahme mit einem weiterhin ausgeglichenen Haushalt zu finanzieren. 

 

WiR haben nach den Gesprächen in den Ausschüssen und mit den Mitgliedern unseren Antrag nun präzisiert. Neben der groben Kostenschätzung durch den Antragsteller, egal ob Fraktion oder Verwaltung, streben WiR mit dem Antrag auch eine Änderung der Geschäftsordnung an.

 

Warum wollen WiR das?

Weil wir in Zeiten knapper Kassen leben. Die Haushaltslage in Roßdorf ist angespannt. Aktuell weist der Haushaltsentwurf 2024 ein Defizit von mehr als 5 Mio. € aus. Gerade deswegen sehen WiR es als wichtig an, bei sämtlichen Investitionen darauf zukünftig ganz genau zu schauen. Was kostet es, was bringt es.

 

WiR sind der Meinung, dass sich zukünftig alle bewusst sind, was ein Antrag an zusätzlichen Kosten verursachen kann. Entweder wird irgendwo anders gespart oder man muss es mit höheren Steuereinnahmen finanzieren. Es geht uns dabei nicht um die Investitionen, die zur Daseinsvorsorge gehören und auch nicht um Umsetzungen von Anträgen, die bereits im Haushalt verplant sind. Und ja, von den Kosten sind evtl. Zuschüsse, die u.U. das Land Hessen oder der Bund oder der Kreis zur Verfügung stellen abzuziehen.

 

Mit der Verwaltung hatten wir dazu auch Rücksprache gehalten, um den notwendigen Mehraufwand zur Ermittlung eines theoretischen Grundsteuerhebesatzes zu ermitteln.

 

Bei geschätzten 30 Anträgen pro Jahr ist der Aufwand ca. 10 Minuten pro Antrag, also 300 Minuten oder 5 Stunden im Jahr. 5 Stunden x 60 €/Stunde = 300 € pro Jahr. Die Ermittlung und Umrechnung ist denkbar einfach: Man kennt den aktuellen Hebesatz der Grundsteuer B, man kennt das aktuelle Aufkommen aus dem Vorjahr und die Planzahl für dieses Jahr.

 

Unseren vollständigen Antrag finden Sie hier

 

Michael Schönbein & Matthias Monien

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