Erneut Windkraft Antrag von SPD, CDU und GRÜNE

Wird es nun weitere WEA auf dem Tannenkopf geben?
(c) Matthias Monien

Am vergangenen Freitag wurde erneut ein Antrag zur Errichtung weiterer Windkraftanlagen im Wald auf dem Tannenkopf von der SPD, CDU und GRÜNEN beschlossen, obwohl in der zuvor stattgefundenen UKBV Ausschusssitzung der Antrag im Ausschuss verbleiben sollte. 

 

Im Frühjahr wurde der Gemeindevorstand beauftragt, ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen, um 2 weitere WEA außerhalb des aktuellen Vorranggebietes zu bauen. Die Vorranggebiete sehen vor, dass nur in diesen Gebieten WEA vorrangig gebaut werden dürfen. Die Flächen sind im Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhessen verabschiedet worden und orientieren sich an z.B. Abständen zur Wohnbebauung, Flughäfen, Naturschutzgebieten und ob überhaupt genügend Wind weht. Dieses Zielabweichungsverfahren war nun unwahrscheinlich geworden.

 

Der Gesetzgeber hatte im Jahr 2022 ein Gesetz zur Beschleunigung des Windkraftausbaus an Land verabschiedet, welches am 1.2.23 in Kraft getreten war. Vorgabe war 2% der Landesfläche für die Windenergie an Land vorzusehen. Man sah einen Mangel an Flächen für die WEA. Am 8.12.23 hatte die Regionalversammlung (RV) Südhessen einen sogenannten „Freistellungsbeschluss“ gefasst, durch den bestätigt wurde, dass das Ziel der Bundesregierung, 2% der Landesfläche für Windkraft vorzusehen, in Südhessen bereits mit dem erfüllt ist.

Mit dem Beschluss der RV sind die „Grundzüge der Regionalplanung“ zu beachten. Die Genehmigung durch Regierungspräsidium ist weiterhin notwendig. Die Entscheidung der RV war vorhersehbar, da ansonsten kompletter Wildwuchs entstehen würde, wenn jede Kommune selbst entscheidet, wo was gebaut wird. Eine Zersiedelung der Landschaft würde ansonsten entstehen, der Sinn der Regionalplanung wäre damit aufgehoben. Formal gesehen haben die Kommunen zwar das Recht, mittels einer Bauleitplanung neue Flächen für die Windkraft auszuweisen, aber sie agieren da nicht in völliger Freiheit.

 

Zurück zum Antrag:

Kritisch wurde Punkt 1 „unmittelbar nach dem 14.1.24 unverzüglich mit der Bauleitplanung zu beginnen“ gesehen. Dazu müsste das Gesetz, welches am 14.1. in Kraft tritt, mit Verwaltungsvorschriften umgesetzt sein, die noch fehlen. Die Gemeinde kann keine Verpflichtungen für das Jahr 2024 eingehen, solange kein genehmigter Haushalt für das laufende Jahr 2024 vorliegt.

 

Kritisch ist Punkt 3: 

Als Behörde darf die Gemeinde Roßdorf kein Wirtschafts-Unternehmen bevorzugen, auch wenn es sich dabei um eine „Bürger-Energiegenossenschaft“ o.ä. handelt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass hier nach Abschluss der Bauleitplanung eine Ausschreibung notwendig ist. 

 

Punkt 4 ist ebenso kritisch, weil eine solche Vorab-Entscheidung mit einem „Interessenbekundungsverfahren zur Unterstützung der Gemeinde“ ebenfalls gegen geltendes Vergabe- und Wettbewerbsrecht verstoßen würde, weil sie mit einer Vorentscheidung zur notwendigen Ausschreibung gleichgesetzt werden könne.

 

Der Gemeinde entstehen bei der entsprechenden Bauleitplanung zunächst Kosten in höherem fünftstelligem Rahmen; ein externes Planungsbüro muss beauftragt werden, die Bauleitplanung muss erarbeitet und beschlussfähig sein. Diese Kosten können nicht im Vorwege von Dritten übernommen werden, sondern sind im Haushalt einzuplanen.

 

Völlig überraschend wurde der Antrag unverändert am letzten Freitag der Gemeindevertretung zum Beschluss vorgelegt. Frieder Kaufmann (B90/GRÜNE) erläuterte, was er angeblich bei diversen Telefonaten erfahren habe. Die WiR Fraktion wurde damit unvorbereitet getroffen, da alle davon ausgegangen waren, der Antrag verbleibt im Ausschuss.

 

Bürgermeister Zimmermann erläuterte nochmals, wie im Ausschuss, warum dieser Antrag in der aktuellen Form nicht zu beraten und zu beschließen sei. Es sei vielmehr wichtiger, die aktuelle Gesetzgebung abzuwarten und auch die bereits dringend notwendige Wärme- und Energieplanung für die Gemeinde mit den Netzbetreibern zu erstellen. Der kommende Haushalt für das nächste Jahr weise bereits einen Fehlbetrag von ca. 5 Mio. EUR aus. Man müsse sich zunächst auf die wesentlichen und wichtigen Dinge konzentrieren.

 

Dennoch wurde der Antrag mit den Stimmen von SPD, CDU und B90/GRÜNE und einer Stimme der WiR Fraktion mehrheitlich angenommen.

 

Unseren Wald als wichtigsten CO2 Speicher zu roden, um damit in Roßdorf das Klima retten zu wollen in einem Schwachwindgebiet, Vergaberichtlinien und Flächenplanungen über Bord zu werfen, die Landschaft weiter zu verschandeln, ohne dass die zusätzlichen WEA irgendeinen nennenswerten Beitrag leisten, das ist alles schon sehr verwunderlich. Wir hoffen, dass Sie das genauso kritisch sehen und hier ihre Stimme erheben.

 

Matthias Monien & Michael Schönbein

Kommentare: 3
  • #3

    Günter Horst (Samstag, 30 März 2024 09:32)

    Ich sehe vor allem kritisch, dass Sie hier in Manier von Donald T. Dinge behaupten ( kein nennenswerter Beitrag), ohne das irgendwie zu begründen. Kennen Sie die Erträge der Roßdörfer Windkraft und was wäre für Sie ein nennenswerter Beitrag ?

  • #2

    Matthias Monien (Freitag, 09 Februar 2024 12:26)

    Der vorherige hier noch vorhandene Kommentar wurde vom Administrator wegen Beleidigungen gelöscht.

  • #1

    Günter Horst (Samstag, 23 Dezember 2023 14:09)

    Tausende von Geisterfahrern auf der Autobahn - Gott sei Dank fahren WIR in die richtige Richtung !