Das Ortsentwicklungskonzept muss sich deshalb mit den folgenden Punkten auseinandersetzen:
Wo steht Roßdorf und wo wollen wir hin?
Bestandsaufnahme Ortsbild und Zielorientierung Siedlungsentwicklung.
Wie wurde gebaut und wie soll künftig gebaut werden?
Bauweisen, Dachformen, Maß der Bebauung.
Nachverdichtung:
Innen statt außen - aber mit Maß und Respekt vor gewachsenen ländlichen Strukturen.
Roßdorf muss Roßdorf bleiben!
Optimierung des bestehenden Verkehrsflusses unter Einbeziehung moderner, insbesondere umweltorientierter Lebensstile.
Wie ist mit gemeindeeigenem Grundbesitz zu verfahren?
Halten oder Veräußern? Selbst bewirtschaften oder Erbbaurecht?
Wie kann Kontrolle darüber behalten werden, was mit und in Roßdorf geschieht?
Wie können öffentliche - und damit einhergehend - die privaten Interessen der Roßdorfer Bürger größtmöglich geschützt werden?
Sozialer Wohnungsbau:
Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung der Gemeinde? Was kann und muss Roßdorf (sich) leisten?
Gestaltungssatzungen:
In Quartieren erstellen, in denen kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden ist.
Und schließlich:
Bebauungspläne
Gültige Bebauungspläne - bei allen Kosten, die sie verursachen - schaffen Planungssicherheit und Vorhersehbarkeit für die Gemeinde, ihre Bürger und alle involvierten Interessen.
WIR wollen, dass das alles auf den Prüfstand gestellt wird.
Entscheidend ist für uns, dass die Bürger frühzeitig und effektiv beteiligt werden.
Niemand soll vor - vor allem nicht parteipolitisch motivierte - Tatsachen gestellt werden.