In der letzten Gemeindevertretersitzung stand die Erhöhung der Hundesteuer auf der Agenda. Die Beschlussvorlage sah vor, die Steuer für den Erst-Hund von derzeit 48 € auf 72 € zu erhöhen. Für einen gefährlichen Hund sollten fortan statt 600,- € sogar satte 900,- € zu entrichten sein.
WiR hatten uns im Vorfeld kritisch mit dem Thema auseinandergesetzt. Klar, in Zeiten knapper Kasse muss zugesehen werden, wo gespart und wo mehr Gewinn eingefahren werden kann. Aber ist die Hundesteuer ein geeignetes Mittel zur Haushaltskonsolidierung? Sollten die Mehrkosten, die die Gemeinde vor allem aufgrund der höheren Belastung durch die Kreisumlage zu stemmen hat, nicht von allen Bürgern gleichermaßen zu tragen sein - und nicht überproportional von den Hundebesitzern?
Jedoch wie jede Steuer ist die Hundesteuer eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine Gegenleistung gegenübersteht, und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben verwendet wird - auch wenn es in Roßdorf nicht ausreichend Abfalleimer zur Hundekotentsorgung gibt und Pferdehaufen um ein vielfaches größer sind als die von Hunden.
Völlig unabhängig von Roßdorfs akuter Geldnot aber ist eine Erhöhung der Hundesteuer längst fällig, denn die Steuer ist seit nahezu 10 Jahre unverändert. Insofern hatten WiR auch keine Einwände dem Grunde nach. Doch WiR haben uns gefragt, ob die Erhöhung gleich so hoch, nämlich um 50% ausfallen muss. Für den gefährlichen Hund hat uns das kein Kopfzerbrechen bereitet, denn die enormen Kosten dürften abschreckend für die Haltung solcher Tiere überhaupt wirken, was nicht zuletzt der Sicherheit unserer Bürger zugute kommt. Aber für den "normalen" Hund hatten WiR Bedenken.
Nicht nur die öffentlichen Kassen sind in diesen Zeiten stark belastet, auch die der Bürger und vor allem solcher mit schmalem Salär oder Rente. Längst nicht jeder kann sich eine üppige Freizeitgestaltung noch leisten und ein Hund ist insbesondere für alleinstehende, oft ältere Menschen ein unersetzlicher Gefährte. Neben gestiegenen Futterkosten ist nun aber auch erst kürzlich die Gebührenordnung der Tierärzte stark angehoben worden. Kann man sich jetzt den nun teuren Freund noch leisten? WiR haben auch das Argument vernommen, dass mit einer Erhöhung der Kinderbetreuungskosten zu rechnen sei und deshab auch die Hunde "ran müssten".
Zu kurz gedacht, finden WiR, wenn man bedenkt, dass auch betreuungsbedürftige Kinder mit einem Familienhund glücklich aufwachsen können. Deren Eltern wären gleich doppelt gestraft oder dreifach mit der anstehenden Grundsteuererhöhung. WiR sind außerdem in Sorge, dass die Erhöhung im geplanten Maß am Ende nur dazu führt, dass noch weniger Hunde angemeldet werden.
WiR sind der Meinung, dass eine moderatere Erhöhung - auf vorschlagsweise nur 60,- € - zumindest mal überdacht werden müsse. Bevor WiR in der Gemeindevertretersitzung jedoch diesen Vorschlag bringen konnten, spielte uns der Einwand der CDU, man solle vor der Erhöhung erst mal die nicht angemeldeten Hunde ermitteln, in die Hände: Ein Geschäftsordnungsantrag von dort führte im Ergebnis dazu, dass die geplante Erhöhung im Ausschuss verblieb - so dass dort die Sache nochmal gründlich durchdacht werden kann.
Dolores Koop
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