In der vergangenen Gemeindevertretersitzung stand unser Antrag zur kommunalen Kostentransparenz auf der Agenda.
WiR wollten mit dem Antrag erreichen, dass künftig sowohl die Verwaltung für ihre Beschlussvorlagen wie auch die Fraktionen für ihre Anträge die zu erwartenden Kosten der beantragten Maßnahme grob schätzen und angeben müssen. Die Kosten sollten dann im zuständigen Fachbereich der Verwaltung geprüft und in fiktive Hebesatzpunkte der Grundsteuer umgerechnet werden. Mit der Information darüber sollte dann in den Ausschüssen bzw. in der Gemeindevertretersitzung gearbeitet werden.
Warum? Damit die Fraktionen sich gewahr werden und auch die Gemeindevertretung bei Beschlussfassung weiß, welches Geld in die Hand genommen werden muss, um eine beantragte Maßnahme umzusetzen: Stehen die Kosten in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen der Maßnahme? Kann die Gemeinde sich die Maßnahme leisten, auch unter Berücksichtigung der mit ihr möglicherweise einhergehenden Mehrbelastung Bürger über die Grundsteuererhebung? Für WiR stand bis zur Debatte in Ausschuss und Sitzung völlig außer Frage, dass man sich über die Kostenfolge seiner Anträge selbstverständlich im Vorfeld und nicht erst bei der Haushaltsdebatte fürs Folgejahr Gedanken über die Finanzierung macht. Aber WiR mussten lernen...
Die SPD teilte schon im Ausschuss mit, dass sie nicht in der Lage sei, auch nur grob zu schätzen, was denn ihre Anträge den Steuerzahler kosten würden. Das hat uns überrascht. Sollte tatsächlich in all den Jahren der SPD-Vorherrschaft sich niemand dort Gedanken ums Geld gemacht haben? Nun ist der Gemeindesäckel leer.
Umso erfreulicher war daher, dass Bündnis 90/ Die Grünen postwendend darauf hinwiesen, dass ihre Anträge längst mit einer Kostenangabe versehen würden. Stimmt, finden WiR prima - es geht also doch, wenn man will. Jedoch wollten die Grünen keine Verpflichtung dazu festgeschrieben haben und man störte sich an der Berechnungsgröße Grundsteuerhebesatzpunkte. Damit könne der Bürger nicht umgehen. Das hat uns nun auch überrascht. Der Grundsteuerhebesatz steht wegen der allenthalben schwierigen Finanzlage vielerorts im Landkreis auf dem Prüfstand. Grundsteuer muss jeder bezahlen, ob als Eigentümer oder als Mieter. Sie ist eine dem Bürger nur zu gut bekannte "Bezahl"größe und wird im Übrigen auch im Haushaltsplan in Bezug genommen. Und spätestens wenn auch Roßdorf die Grundsteuer in schwindelerregende Höhe anheben muss, wird der Ruf aus der Bürgerschaft nicht zu überhören sein, doch künftig mehr die Kosten zu beobachten.
Um es abzukürzen: Der Antrag wurde abgelehnt. Aber WiR haben gekämpft. Es kam uns nicht darauf an, wie es in Ausschuss und Sitzung hieß, den anderen Fraktionen oder der Verwaltung verantwortungslosen Umgang mit Steuergeldern vorzuwerfen oder vermeintliche Schaufensteranträge frühzeitig zu entlarven. Nein, es ging uns um eine freiwillige Selbstkontrolle bei der Erfüllung unseres gesetzlichen Auftrags, unter die sich freilich auch die WiR unterwerfen wollte, und es ging uns um Kostentransparenz für den Bürger. Die Sitzungen von Ausschüssen und Gemeindevertretung sind öffentlich. Mit unserem Anliegen hätte der Bürger sich über die Kosten informieren und sie unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen direkt auf seinen Geldbeutel in seine politische Willensbildung einfließen lassen können.
Aber so gut informierte Bürger will man in Roßdorf wohl nicht haben.
Schlimm, finden WiR, ist aber mit den aktuellen Mehrheitsverhältnissen in der Gemeindevertretung nicht zu ändern.
Noch in laufender Sitzung haben WiR den Einwänden der anderen Fraktionen Rechnung getragen: Die für die verpflichtende Kostenangabe notwendige Änderung der Geschäftsordnung, an der sich vor allem die SPD gestört hatte, haben WiR zurückgenommen und die Kostenangabe in den Anträgen und Vorlagen haben WiR auf eine sog. "Soll-Vorschrift" eingedampft. Damit hätten diejenigen Fraktionen, die sich einer Kostentransparenz verschreiben, die Kosten bei Antragstellung angeben können, wohingegen die SPD (Zitat:) "bei der Entwicklung ihrer Ideen" sich weiterhin keine Gedanken ums Geld hätte machen müssen.
Unsere Änderungen im Antrag gingen in die richtige Richtung. Bei der abschließenden Abstimmung unterlagen WiR bei der freiwilligen Kostenangabe mit u.a. einigen Stimmen der Grünen nur aufgrund eines Stimmen-Patts, und auch bei der Umrechnung in fiktive Grundsteuerhebesatzpunkte konnten WiR zumindest vereinzelte Stimmen der CDU mitnehmen.
Dolores Koop
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