Bürgermeister Norman Zimmermann hatte an den vergangenen Montagen zu Bürgerversammlungen in Roßdorf und Gundernhausen eingeladen. WiR waren dabei und haben die Veranstaltungen mit großem Interesse verfolgt.
Unser Bürgermeister informierte die Anwesenden über die wesentlichen Dinge und Abläufe des vergangenen Jahres und räumte mit so mancher in den Medien verbreiteten Unrichtigkeit auf. Er schilderte, wie seit seinem Amtsantritt der Verwaltungsapparat unserer Gemeinde modernisiert und digitalisiert wird. Das Organigramm der Verwaltung ist zugunsten einer höheren Effizienz verschlankt worden und ein neues Finanzverwaltungsprogram optimiert schon bald die Prozesse rund um die Ausgaben der Gemeinde.
Aber auch die "Hardware" bedarf dringend der Modernisierung: unser Rathaus. 1959 gebaut, 1992 erweitert und seitdem nicht mehr angefasst. Ein schlimmer Fehler, denn inzwischen ist aufgrund der mangelnden Instandhaltung in den vergangenen Jahrzehnten schlechterdings "nichts mehr zu retten". Die Liegenschaft ist nicht barrierefrei und leidet vor allem unter gravierenden Baumängeln. Dach und Fenster sind undicht, Vorgaben des Brand-, Daten- und Arbeitsschutzes werden nicht mehr erfüllt. Ein untragbarer Zustand, vor allem wegen der Menschen, die im Rathaus arbeiten, aber auch für unsere Bürger, denn das Rathaus ist schließlich das Zentrum der kommunalen Verwaltung. Sinn macht - laut fachmännischer Expertise - nur noch ein Neubau, der zwar teuer aber doch weniger kostenintensiv sein würde als eine mit Um- und Anbau kombinierte Kernsanierung des Altbaus. Mit staatlichen Fördermitteln, um die sich Bürgermeister Zimmermann derzeit intensiv und bis nach Wiesbaden bemüht, wird es sich aber stemmen lassen.
Zur finanziellen Situation der Gemeinde gelang es Norman Zimmermann, den zahlreich erschienenen Bürgern kompetent die prekäre finanzielle Situation unserer Gemeinde und die Ursachen für diese zu erklären. Obwohl er und seine Verwaltung die aus der Amtszeit seiner Vorgängerin fehlenden Jahresabschlüsse der Gemeinde rasch nachgeholt und bei der Kommunalaufsicht eingereicht hatte, zeichnet sich doch ein düsteres Bild:
Zum Jahresende sind die finanziellen Rücklagen der Gemeinde nahezu aufgebraucht. Für den Haushalt 2024 muss mit einem Defizit von rund 5 Millionen EURO gerechnet werden. Ursächlich hierfür ist nicht zuletzt die rapide steigende Kreis- und Schulumlage, denn der Landkreis bedient seine finanziellen Defizite fraglich elegant aus dem Säckel seiner Kommunen. Einsparpotenzial im eigenen Haushalt erkennt der Landkreis zum Leidwesen seiner Kommunen und damit auch für Roßdorf leider nicht. Ein fatales Szenario für unsere Gemeinde, denn neben den gesetzlich vorgeschriebenen kommunalen Pflichtaufgaben wie Infrastruktur, Wasser, soziale Ausgaben, Unterbringung von Flüchtlingen etc. hat die Gemeinde auch freiwillige, aber für unsere Bürger nicht minder wichtige Leistungen zu finanzieren, wie z.B. unser beliebtes Schwimmbad, die Spielplätze und die Grünanlagen der Gemeinde. Bei einem defizitären Haushalt laufen diese Ausgaben Gefahr, im Rahmen des dann anstehenden sog. Haushalts-Sicherungskonzeptes dem Rotstift zum Opfer zu fallen. Eigentlich bleibt der Gemeinde nur, durch eine Anhebung der Grundsteuer die Defizite auszugleichen. Aber das würde zu einer weiteren finanziellen Belastung der Bürger führen. Dabei trifft uns die Schieflage nicht ohne Ansage. Der Bürgermeister hat seit seinem Amtsantritt die Fraktionen immer wieder zu Sparsamkeit und Mäßigung bei den freiwilligen Leistungen der Gemeinde gemahnt. Dennoch wurden auf Anträge von Fraktionen kostenintensive - aber fraglich sinnhafte - Dinge wie Trinkwasserspender, Bürgerbuskonzept, Zielabweichungsverfahren für effektlose Windräder im Roßdörfer Wald oder zig-Tausende Mehrausgaben für Spielplätze beantragt - und mit den aktuellen Mehrheitsverhältnissen im Gemeindeparlament bewilligt.
Wer soll das nun bezahlen? Die Antwort der Antragsteller: die Bürger.
WiR gehen damit nicht einig. WiR arbeiten daran, dass künftig jedem Antrag zur Gemeindevertretung eine Kostenschätzung und seine Auswirkung auf die Grundsteuer durch die antragstellende Fraktion beigefügt werden muss. Denn auch das ist eine Form der Bürgerinformation und der Bürgerbeteiligung.
Jörg Wellmann
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