WiR hatten Anfang Juli im RAZ und hier über unseren Antrag, die Finanzierbarkeit eines Pumptracks durch Spenden zu prüfen, berichtet.
Die Resonanz hierauf war derart groß und positiv, dass WiR das Thema nochmal aufgreifen wollen.
Zunächst zur Begrifflichkeit: Ein Pumptrack ist eine speziell geschaffene Strecke
(engl.: "track"), auf welcher es für den Radler das Ziel ist, im Stehen und ohne zu treten und nur durch Hochdrücken (engl.: "pumping") des Körpers aus der Tiefe, mit dem Rad Geschwindigkeit
aufzubauen.
WiR hatten überlegt, dass ein solcher Pumptrack möglicherweise das Problem um die illegale Mountainbike-Downhill-Strecke im Roßdörfer Wald entschärfen könnte - ein Argument, das in den Medien von anderen Fraktionen nur weggewischt worden ist.
Jedoch lohnt hier eine nähere Betrachtung. Klar wird ein "Downhiller" sich nicht mit einem Pumptrack begnügen. Aber jene Rennstrecke im Wald zieht auch unsere Jugend an, denn solche Rennstrecken sind nun einmal extrem populär. Deshalb bauen ja auch so viele Kommunen in der Region einen Pumptrack.
Radfahren ist angesagt - Bewegung meets Umweltschutz. Perfekt. Die Älteren fahren E-Bike, viele Junggebliebenen und Jungen suchen den "Kick" auf so einem Track. Das Problem ist nur, dass ein solcher legal und vor allem sicher sein muss. Beides trifft auf besagte Downhillstrecke nicht zu. Die Folgen können fatal sein.
Ein Pumptrack wie WiR ihn gerne sähen, wäre TÜV-geprüft. Die Strecke im Wald ist selbstgebaut. Dazu kreuzt sie an mehreren Stellen den Traisaer Weg wie auch den sog. Kotelett-Pfad, beides sind beliebte Wanderstrecken. Man stelle sich vor, dass ein junger Radler, der sich trotz aller Gefahren von der Strecke verlocken lässt, entweder gegen einen Baum fährt, an einer der krassen Rampen stürzt - oder einen unbeteiligten Wanderer umfährt. Tod, Behinderung, Schwerverletzte - alles Horrorszenarien und niemandem zu wünschen. Am Ende interessiert wer haftet. Die Schöpfer des illegalen Tracks? Wenn man sie kriegt, und da nützt wenig, dass da jemand einen Radfahrverein gegründet hat.
Verantwortlichkeiten sind eben zu beweisen. Die Gemeinde haftet? Gut vorstellbar, denn sie hat seit Jahren Kenntnis von dem illegalen Treiben und duldet durch bloßes Nichtstun ein gefährliches Tun auf gemeindeeigenem Gebiet. Stichwort: Verkehrssicherungspflicht.
Was ist mit dem oder den Geschädigten? Dem verletzten Kind oder Jugendlichen wird man neben der Haftung der Gemeinde und der Erbauer ein Mitverschulden oder wenigstens eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern entgegenhalten müssen. Da wird dann vielleicht gar kein Schaden bezahlt, denn alle haben ja gewusst, dass das im Wald da oben nicht "offiziell" ist. Den Schaden Unbeteiligter, den dürfen sich Gemeinde und Erziehungsberechtigte teilen - denn es ist illusorisch zu glauben, dass die Erbauer faktisch zur Verantwortung gezogen werden können.
Grund genug also, nochmal scharf darüber nachzudenken, ob wir nicht wenigstens unsere Jugend von dort oben wegholen wollen - eben mit einem Pumptrack. Und der muss auch nicht "auf fruchtbarem Acker" liegen. Er könnte sogar im Wald liegen. So wie der an der Kubig-Brücke en miniature, dafür aber richtig aufgezogen.
Entscheidend ist, dass alle wichtigen Belange geprüft und berücksichtigt werden UND das nötige Geld da ist. Das sollte man vorher klären - so wie immer, wenn man Geld ausgeben will. Was war da noch mit der Bevormundung der Jugendlichen? Auch das mussten WiR nochmals in den Medien lesen. Dazu lassen WiR die Jugend selbst sprechen: "Jetzt ist schon ewig nichts passiert da unten beim Asylantengrundstück und jetzt wird's wieder nichts. So ein Scheiß. DAS macht politikverdrossen!" - Originalton eines Roßdörfer Jugendlichen (13 Jahre) auf die Berichte der Fraktionen vom 21.7.22.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Dolores Koop
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