Am 20. Mai fand die 8. Sitzung der Gemeindevertretung Roßdorf statt und da war vieles anders als zuvor. Nicht nur, dass es die erste Arbeitssitzung mit unserem neuen Bürgermeister Norman
Zimmermann war, sondern es wurde auch ein neuer Vorsitzender der Gemeindevertretung gewählt:
Heiko Hoffmann (SPD) wird fortan durch die Sitzungen des Gemeindeparlamentes führen.
An dieser Stelle auch von WiR herzlichen Glückwunsch zur Wahl.
Zu Sitzungsbeginn wurde die Tagesordnung auf Antrag der SPD-Fraktionsvorsitzenden erst einmal geändert. Die Anträge von „Weiterdenken20“, sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen zu beenden, sowie den Antrag zur Pressefreiheit des Roßdörfer Anzeigers, wurden von der Tagesordnung mehrheitlich gestrichen, da die Gemeindevertretung als sachlich nicht zuständig betrachtet wird. WiR haben der Änderung der Tagesordnung zugestimmt.
WiR stimmten dem geänderten Antrag von „Weiterdenken20“, den Radweg entlang des alten Bahndamms zu sanieren. Über die Notwendigkeit, den Radweg über den Bahndamm im Auge zu behalten und wenn nötig in Stand zu setzen, konnte Einigkeit erzielt werden. Dieser geänderte Antrag wurde einstimmig von allen angenommen.
Zur Entscheidung stand der Beschluss über die Einleitung eines Verfahrens auf Abweichung vom Regionalentwicklungsplan Südhessen gemäß § 12 Hessisches Landesplanungsgesetz.
Konkret: Antrag auf Abweichung von den Zielen des Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans 2010 (RPS/RegFNP 2010) zugunsten der Zulassung von großflächigem Einzelhandel im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Roßdorf-Ost“ (Im Münkel). Hintergrund ist, dass die in den ursprünglichen Bebauungsplänen ausgewiesene Sonderfläche zur Nutzung als Fach- und Einzelhandel, die maximal zulässige Fläche für ein sog. Unterzentrum wie Roßdorf übersteigen würden. Die mit der 2. Änderung konzipierten Sondergebietsfestsetzungen wären daher nur im Wege einer Abweichungszulassung von den entgegenstehenden regionalplanerischen Zielen möglich. Die Abweichung ist nicht neu, aber erst am 01.02.2022 hat das Regierungspräsidium (RP) darauf hingewiesen, dass ein Zielabweichungsverfahren erforderlich sei. In der Sitzung des Ausschusses Umwelt, Klima, Bau- und Verkehrswesen sind Kosten für das Zielabweichungsverfahren zwischen 5.000 € und 15.000 € geschätzt worden.
Wer muss diese Kosten tragen? Die Gemeinde hat die 1. und 2. Änderung des Bebauungsplanes mit Unterstützung und Beratung durch das Planungsbüros aufgestellt und beschlossen. Wo genau der Planungsfehler liegt ist nicht 100% klar, aber die Gemeinde ist sicherlich nicht dafür verantwortlich. So stellten WiR die Frage, weshalb die ganze Kostenlast bei der Gemeinde liegen soll, diese Frage gilt es noch zu beantworten und die Haftungsfrage wird noch zu klären sein. Nach ausführlichen Erläuterungen des Bürgermeisters und trotz Einwänden und Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/GRÜNE wurde der Antrag angenommen.
Über den Antrag der SPD-Fraktion, für die Fläche der gemeindeeigenen Wohnungen Egerländer Straße 4 und 6 ein Konzept für bezahlbaren Wohnraum zu entwickeln, wurde sehr kontrovers diskutiert. Einig war man sich, dass sich dieser Objekte dringend anzunehmen ist, die Bausubstanz ist veraltet, energetisch ineffizient und lassen unter heutigen Gesichtspunkten ein Wohnen nicht mehr wirklich zu. Bündnis 90/GRÜNE beschwerten sich jedoch, dass man das schon viel früher - erfolglos - eingefordert habe. Der Gemeindevertreter Kaufmann warf der SPD-Fraktion vor, einen "Schaufenster-Antrag" zu stellen. Nach den Beratungen in den Ausschüssen war der Antrag redaktionell angepasst und ergebnisoffener von der SPD gestaltet worden und wurde auch von WiR zugestimmt.
Zu den weiteren Themen berichten WiR an dieser Stelle am Donnerstag.
WiR freuen uns darauf, in dieser Runde mit neuem Vorsitz und Bürgermeister Zimmermann weiter ziel- und ergebnisorientiert zu arbeiten.
Dr. Simon Elliott und Dolores Koop
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Ulla Schmuck (Dienstag, 24 Mai 2022 08:58)
Guten Morgen,
ich sollte eure Seite öfter lesen, habt ihr toll geschrieben. Da kann ich sicher noch was lernen ;-)
Herzliche Grüße, Ulla
Hans Müller (Mittwoch, 25 Mai 2022 12:35)
„…sind Kosten für das Zielabweichungsverfahren von 5 und 15.000 € geschätzt worden.“ Also 5+15.000€ = 15.005€. �
WiR in Roßdorf (Donnerstag, 26 Mai 2022 09:36)
Danke lieber Hans Müller für den Hinweis, im Artikel nun korrigiert auf unserer Webseite. Es sind natürlich leider Kosten in Höhe zwischen 5.000 und 15.000 €.
WiR in Roßdorf (Donnerstag, 26 Mai 2022 09:37)
Danke Frau Schmuck.