Da wird ein vernünftiger Antrag eingebracht, die Standorte aller Ortstafeln aufgrund der veränderten Bebauung erneut zu überprüfen. Dieser konnte zuvor nicht im UBV Ausschuss beraten werden, weil dieser nicht stattgefunden hatte. Aber da sind die Ausschussmitglieder sogar auf Nachfrage in der Sitzung selbst daran schuld, man hätte ja als Ausschussmitglied auf die Einberufung der Sitzung bestehen können. Eine sehr merkwürdige „Unterweisung“ und „Belehrung“, die nur die WiR Fraktion erhielt.
WiR waren ja auch die einzige Fraktion, die hier nachgefragt hatte, denn es waren noch weitere Themen auf der Tagesordnung die es wert gewesen sind, im Ausschuss beraten zu werden.
Zu unserem Antrag hatten WiR u.a. auch in unserer Umfrage aus dem Herbst letzten Jahres zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung erhalten. So z. B. gibt es aus Roßdorf kommend nicht vor dem Kreisel ein Ortsschild mit der Aufschrift „Gundernhausen“. Nein, es gibt vielmehr an allen Ausgängen jeweils eine Ortstafel.
Die Standorte der Ortstafeln sind, unabhängig von einigen in den letzten Jahren erfolgten Erweiterungen durch Neubaugebiete, unserem Kenntnisstand nach nicht überprüft oder entsprechend versetzt worden. Die allgemeingültige Regelung für die Position der Ortsschilder tritt durch die Veränderung der Bebauung in Kraft.
Laut StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV)-StVO sind „Ortstafeln ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzuordnen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße für den Ort einwärts fahrenden Verkehr erkennbar beginnt. Eine geschlossene Ortschaft beginnt bereits dort, wo eine zusammenhängende, von der Straße aus erkennbare Bebauung vorliegt, aus der sich „ortstypische Verkehrsgefahren“ ergeben können und die an die Straße angebunden ist.“ So der Wortlaut der Vorschrift.
Die Ortstafel verfolgt den Zweck, Gefahren für die Verkehrssicherheit abzuwenden. Dieses Ziel werde mit der Beschilderung schon erreicht, wenn schwächere Verkehrsteilnehmer geschützt werden müssen.
Nach der Einbringung des Antrages erfolgte eine lebhafte Diskussion, die Bürgermeisterin habe Ordner voll an Schriftstücken zu den Ortstafeln, aber jede Änderung wurde bis dato auf Sachbearbeiter Ebene immer wieder abgelehnt. Außerdem sei dies einzig und alleine eine Aufgabe der Verwaltung und nicht der Gemeindevertretung. Die SPD wollte sogar, dass WiR unseren Antrag zurückziehen, man könne dem so nicht zustimmen, weil dies allein in der Kompetenz der Ordnungsbehörde läge und nicht in der Gemeindevertretung. Innerhalb der CDU-Fraktion bestand auch kein einheitliches Bild mehr und selbst GRÜNE waren gegen den Antrag.
Endlich gab sogar die Bürgermeisterin selbst zu, dass der Antrag ja grundsätzlich ok sei, und man „vielleicht mit dem Rückenwind eines Beschlusses aus der Gemeindevertretung“ da mehr Nachdruck hätte.
In der dann stattfindenden Abstimmung wurde unser Antrag mit 14 Ja-Stimmen gegen 3 Nein und 12 Enthaltungen angenommen: ein kleiner Erfolg am Ende der letzten Sitzung in dieser Wahlperiode.
WiR sind gespannt und werden Sie weiterhin informiert halten. Es gibt genügend Beispiele aus anderen Gemeinden und Städten in Hessen, die erfolgreich Ortschilder versetzen konnten, um den Schilderwald einzudämmen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Warum soll dies in Roßdorf nicht auch möglich sein? Schließlich geht es doch darum, Lärm, Abgase zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Matthias Monien
Kommentar schreiben