In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung standen auch zwei Bebauungspläne auf der Tagesordnung, zu der WiR hier Stellung nehmen und unser Abstimmverhalten näher erläutern möchten. Denn diese Projekte werfen doch einige Fragen auf.
Das erste Thema war der erneut geänderte Bebauungsplan „An der Goldkaute“.
WiR erinnern uns, hier wollte die SPD ihr seit Jahrzehnten verfolgtes „Herzensthema“, den bezahlbaren Wohnraum schaffen, bei gleichzeitiger Möglichkeit der Erweiterung des dort bereits vorhandenen Gewerbes. Mit welcher Leichtigkeit die SPD so plötzlich ihren eigenen Antrag fallen lässt, ist schon sehr verwunderlich.
Aus dem ursprünglichen Plan, der vorsah, die unter Naturschutz stehende Streuobstwiese mit mehrgeschossigen Häusern zu bebauen, wird nun erstmal nichts.
Angeblich, weil man die Sorgen und Nöte der Bürger, die aus den unterschiedlichsten Gründen Einsprüche abgegeben haben, prüfen will. Neben dem Thema Umweltschutz sind hier noch besonders zu nennen: Lärm durch B38 und Gewerbebetrieb, Verkehrsanbindung und Zuwegung und auch soziale Aspekte, die nicht ganz von der Hand zu weisen sind. Es sind einige Gründe, die auch von den Trägern öffentlicher Belange, Bürgern und auch von uns bereits in Ausschuss Sitzungen vorgebracht worden. Es erscheint nach Studium der Stellungnahmen so, dass dieses Areal dafür gänzlich ungeeignet ist. Dennoch Zitat der Bürgermeisterin auf der Sitzung des Ausschusses für Umwelt-, Bau und Verkehr: „Das Projekt ist damit an der Stelle nicht gestorben“. Man bräuchte mehr Zeit die Stellungnahmen aufzuarbeiten.
An dieser Stelle verwundert es einen auch sehr, dass selbst GRÜNE sich nicht einmal daran stoßen, dass eine unter Naturschutz stehende Streuobstwiese hier zum Opfer fällt, die für zahlreiche Pflanzen und Tiere eine Heimat bildet.
WiR sehen hier ganz klar eine Salami Taktik. Ja der vorhandene Gewerbebetrieb der Firma Erzgräber wartet auf die Möglichkeit der Erweiterung, deswegen haben WiR dem vorliegenden, erneut in die Offenlage zu bringendem, Bebauungsplan zugestimmt. Aber man muss nur auf den Kalender schauen, um hier zu erkennen, warum nun doch so plötzlich die Einwände der Bürgerinnen und Bürger mehr zählen als bei all den anderen Bebauungsplänen, wie z.B. „Auf der Schmelz“, auf dem Stetteritz oder an der Ringstraße: Es sind Kommunalwahlen im März 2021. Wie man dann zu einem späteren Zeitpunkt mit den Stellungnahmen der Bürger umgehen wird, bleibt ein offenes Geheimnis der SPD.
Weitere Informationen zu dem geänderten Bebauungsplan "An der Goldkaute" finden Sie unter:
TOP 6._B-Plan Hinter der Goldkaute_GVE_18.09.2020 mit Anlagen.zip
Das zweite Thema war die Änderung des Bebauungsplans „Roßdorf West I“.
Hier geht es um das Gewerbegebiet Industriestraße. Man will nun im Nachhinein etwas legalisieren, was in Gewerbegebieten nicht
erlaubt ist: Die Wohnbebauung und Wohnnutzung.
Es handelt sich hierbei um ein Anwesen, das mittlerweile den Eigentümer gewechselt hat. In den 1990er Jahren wurde hier ein Hotel genehmigt. Mit der Zeit wandelte sich die Hotelnutzung in Wohnnutzung um, was dem Bebauungsplan widerspricht. Wohnen ist in Gewerbegebieten nur dann erlaubt, wenn es sich um Wohnungen für Aufsichts- und Betriebspersonal handelt, sowie Inhaber oder Betriebsleiter. Im Jahr 2017 beabsichtigte der bisherige Besitzer für die Immobilie eine Nutzung als Asylbewerberunterkunft. Dies wurde aber seitens der Bauaufsicht abgelehnt. In der Hochzeit der Flüchtlingskrise hatte der Landkreis die Immobilie aber dennoch zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Da war das alles kein Problem. Nun liegt uns der geänderte Bebauungsplan mit den Stellungnahmen nach der Offenlage vor und soll beschlossen werden, dass die Wohnnutzung als sog. "Fremdkörperfestsetzung" im Gewerbegebiet an dieser Stelle dauerhaft möglich ist. WiR hatten hier ein gemischtes Abstimmungsverhalten. Die Sachargumente der IHK und der Handwerkskammer, die dieses Vorgehen vehement ablehnen waren eindeutig. Denn Konflikte sind damit durchaus vorprogrammiert. Statt Fehlentwicklungen zu sanktionieren und zurückzudrängen, legitimiert man diese nun im Nachhinein. Aus vielen anderen Gewerbegebieten in anderen Gemeinden ist bekannt, dass solche Fremdkörperfestsetzungen, mittel- bis langfristig ein schleichendes Kippen von gewerblich genutzten Flächen zu Misch- oder Wohnnutzung befeuern. Doch alle diese Argumente scheinen überhaupt nicht zu zählen. Droht den ca. 140 Bewohnern bei Nicht-Zustimmung die sofortige Obdachlosigkeit? Besteht dann mit sofortiger Wirkung ein Nutzungsverbot?
Was passiert eigentlich, wenn der jetzige Besitzer der Liegenschaft alle Mietverträge stückweise kündigt und dann das Haus abreißt, um einen Neubau zu erstellen? Angeblich wäre dies Grundbuchrechtlich durch Sanktionen gesichert, so die Bürgermeisterin. Alleine diese Fragen zu stellen, erschien leider Teilen der SPD und CDU als völlig abwegig.
Weitere Informationen zu dem Bebauungsplan finden Sie unter:
TOP 8._B-Plan Roßdorf West I-4. Änderung_GVE_18.09.2020_mit Anlagen.zip
Matthias Monien
Kommentar schreiben