Die Grundsteuer B ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. So auch in Roßdorf. Wie bereits berichtet sind die Einnahmen von 1.141.100 Euro im Jahr 2009 auf geplante 2.332.900 Euro im Jahr 2018 gestiegen. Sie wird jährlich auf Grundstücke mit Wohnbebauung erhoben und in drei Schritten in einem gesetzlich geregelten Verfahren ermittelt. Zunächst wird der Einheitswert durch das Finanzamt festgelegt. Egal ob Neu- oder Altbau, immer werden diese Werte im Westen auf der Basis von 1964 und im Osten auf der Basis von 1935 ermittelt.
Der Bundesfinanzhof hält die Vorschriften über die Einheitsbewertung spätestens ab 2009 für verfassungswidrig. Die Richter sehen einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3 Absatz 1). Im zweiten Schritt wird die Steuermesszahl bestimmt. Die liegt bei bebauten oder unbebauten Grundstücken, Immobilien (Ein/Zweifamilienhaus, Mietshaus) zwischen 2,6 und 3,5 Promille. Der Einheitswert multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag. Im letzten Schritt wird dieser Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Lag der gemeindliche Hebesatz der Grundsteuer B im Jahr 2009 noch bei 240 Punkten, so liegt er mittlerweile mit 460 Punkten deutlich über dem Nivellierungshebesatz von derzeit 365 Punkten.
Fraktion WiR – Wir in Roßdorf
vertreten durch Norman Zimmermann
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