Aufgabe der Gemeinde ist es im Falle neuer Bauanträge auch diese auf die Vereinbarkeit mit der örtlichen Stellplatzsatzung zu
prüfen. Hierfür sind klare und an bereits bestehende gesetzliche Vorgaben orientierte Vorgaben nötig, um später eine rechtskonforme Entscheidung zu treffen.
Dies ist dann am besten gesichert, wenn man sich auf Begriffe bezieht, welche bereits in Normen und Gesetzen klar definiert
sind.
Dabei sollten die Regelungen selbst, neben einer Ordnungsfunktion auch einen Anreiz setzen, überwiegend
solche Wohnungen zu errichten, welche auch von Personen mit körperlichen Einschränkungen genutzt werden können. Diese Anreize dürfen jedoch andere Belange, wie beispielsweise die Notwendigkeit
ausreichend Parkplätze für alle Bewohner zur Verfügung zu stellen, nicht negativ beeinflussen.
Genau dieses Risiko bestand jedoch in der Vergangenheit mit der aktuellen Stellplatzsatzung, da ein Bauträger unter dem Stichwort
„Senioren-Wohnung“ auf Ausweisung von zwei Stellplätzen verzichten konnte.
Begriffe wie „Senioren-Wohnung“, „seniorengerecht“, „altersgerecht“, „behindertengerecht“ und „barrierefrei“ werden unter vielen Laien meist
einheitlich gedeutet. Doch hier gibt es nach der Rechtsprechung Unterschiede, denn altersbedingt eingeschränkt oder behindert sind völlig unterschiedliche Aspekte. Das Wort „Senioren-Wohnung“ ist
im Gegensatz zu „barrierefrei“ nicht gesetzlich oder mit einer Norm geregelt.
So hatte auch das OLG Koblenz vor einiger Zeit gleichlautend entschieden, dass sich aus dem Begriff „seniorengerecht“ keine konkreten
Ausstattungsmerkmale herleiten lasse. (OLG Koblenz, Urteil v. 25.02.2011, 10 U 1504/09).
In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen behandelt, welcher eine Änderung der
Stellplatzsatzung bewirken sollte. Der vorgestellte Antrag wurde auch von der WiR Fraktion abgelehnt, da er zwar einzelne Belange sinnvoll regelte jedoch eine komplette Überarbeitung deutlich
mehr Sinn macht.
Während der Sitzung
wurde von der Bürgermeisterin erläutert, dass der Gemeindevorstand nun eine Definition des Begriffs „Senioren-Wohnung“ vorgenommen habe, und man in Zukunft auf deren Einhaltung genau achten
wolle. „Für uns kann dies jedoch nur ein Zwischenschritt zu einer komplett neuen Stellplatzsatzung sein“, so der Gemeindevertreter Matthias Monien im Nachgang zur Sitzung.
De facto werden als Senioren-Wohnungen deklarierte Wohnungen auch an Nicht-Senioren verkauft bzw. auch Senioren können durchaus mehrere Fahrzeuge
besitzen. „Diese Wohnungen haben dann aber nur einen Stellplatz. Folglich besteht die Gefahr, dass weitere Fahrzeuge auf der Straße stehen und ggf. Gehwege für Radfahrer, Kinder und Bürger
zustellen“, so der Fraktionsgeschäftsführer Martin Heß.
Um auch dies in Zukunft klar und einvernehmlich zu regeln, sollte die Stellplatzsatzung entsprechend neu gestaltet werden.
Neben diesem breit diskutiertem Thema wurde auch über eine Verbesserung der Beschattung auf dem Spielplatz im Neubaugebiet ausführlich debattiert.
Nach zahlreichen Diskussionsrunden konnte man sich hier auf eine Minimalversion einigen. So soll hier nun ein Konzept erarbeitet werden wie eine Beschattung auf dem Spielplatz optimal
sichergestellt werden kann.
Fraktion WiR – Wir in Roßdorf
vertreten durch Martin Heß und Matthias
Monien
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