WiR und die Bundestagswahl

Artikel 38 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bestimmt, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden.

Auch wenn WiR selbst als kommunal engagierte Gruppierung bei der Bundestagswahl nicht vertreten sind, so möchten WiR doch auf diesem Weg jede Bürgerin und jeden Bürger dazu einladen am Sonntag, 24.09.2017 – oder auch bereits vorab per Briefwahl – wählen zu gehen.

Nutzen auch Sie die Chance mit Ihrer Stimme die Zukunft unseres Landes mit zu bestimmen.

Für alle, die sich noch genauer mit den Wahlprogrammen auseinandersetzen möchten oder vielleicht sogar noch unentschlossenen sind, finden sich beispielsweise unter www.wahl-o-mat.de/bundestagswahl2017 viele nützliche Hinweise und Informationen rund um das Thema Wahlen sowie die sich beteiligenden Parteien.

 

Fraktion WiR – Wir in Roßdorf
vertreten durch Martin Heß

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0