WiR fördern Gerechtigkeit

Einig sind sich alle Fraktionen, dass es die eine oder andere Straße in unserer Gemeinde gibt, welche in einem besseren Zustand gebracht werden sollte.

Im Falle einer grundhaften Erneuerung, wenn eine Straße also nicht mehr einfach oberflächlich wieder repariert werden kann, entfallen hierbei auf die Anlieger entsprechende Kostenanteile.

 

„WiR möchten jedoch, dass die Kosten auf die Gesamtlebenszeit der Straße gesehen, möglichst gering sind“, erläutert Fraktionsgeschäftsführer Martin Heß und ergänzt: „Die Lösung soll laut SPD und CDU über wiederkehrende Straßenbeiträge gestaltet werden, da diese angeblich solidarisch sind.“

WiR haben uns diese Augenwischerei genauer angeschaut:

Wenn jede Straße über die Jahrzehnte hinweg einmal grundhaft erneutet wird und der Eigenanteil für die Bürger gleich bleibt, dann ist die Belastung für alle gleich groß egal, ob die Summe auf einmal fällig wird oder verteilt auf mehrere Jahrzente.

 

Die Verteilung auf die Laufzeit ist also schon mal kein Indiz für mehr Gerechtigkeit“, stellt Martin Heß fest und führt weiter aus „Die wiederkehrenden Straßenbeiträge sind sogar zu tiefst ungerecht. Personen, welche jetzt schon an vielbefahrenen Landstraßen wohnen und bis dato keinen Anteil zahlen mussten, sollen zukünftig auch zahlen.“

Auch wenn die Straßenbeiträge möglichst zweckgebunden eingesetzt werden sollen, besteht auf Grund der schwierigen Abgrenzung der Arbeiten rund um Straßen, Gehwege, Parkplätze und Grünanlagen, welche teils durch den Bauhof übernommen werden, Herausforderungen in der internen Verrechnung der Kosten, welche zumindest das Risiko erhöhen, dass Kosten, welche originär gar nicht zurechenbar wären, plötzlich den Bürgern über diese neue Belastung auferlegt werden. Da diese Zusatzbeiträge wahrscheinlich je Jahr nur ein paar Euro sein werden, würde hier keine Kontrolle durch die Bürger, wie im Falle einer Einzelabrechnung entstehen. Bei letzterer würden die Kosten durch die Betroffenen jedoch sicher ganz genau geprüft.

 

Hieraus entsteht ebenfalls der Anreiz wild drauf los zu bauen. Je mehr gebaut wird, umso höher die Belastung der Bürger über die Laufzeit. Positiv könnte man anführen, dass dann endlich die Straßen erneuert werden. Man übersieht hierbei jedoch leicht, dass die Einwohner nun dafür die Zeche zahlt, dass die Straßen in den letzten Jahrzenten SPD Regierung sträflich vernachlässigt wurden. Ansonsten gäbe es den Sanierungsstau, welcher gerade von deren Koalitionspartner jahrelang angekreidet wurde, gar nicht und den Anliegern würden keine direkten Kosten entstehen, da Sanierungen eben gerade nicht auf die Anwohner umgelegt werden.

Die Bereitstellung einer funktionierenden Infrastruktur ist vielmehr Aufgabe der gesamten Gemeinde. Wenn diese Kosten über den Haushalt getragen werden, zahlen hierfür alle, genau wie auch alle profitieren.

 

Stattdessen sollen nach Willen der GroKo nun im Rahmen der Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge willkürliche Haftungsgemeinschaften gebildet werden.

Ein fiktives Beispiel für mögliches Abrechnungsbezirke: Roßdorf, Gundernhausen Ortskern, Stetteritz. Wenn in Gundernhausen die Nordhäuser Straße grundhaft erneuert wird, zahlen die Eigentümer im Ortskern von Gundernhausen allein die Kosten. Die Bewohner des Stetteritz, welche diese Straße ebenfalls sicher intensiv nutzen, würden nicht belastet. Auch fährt sicher jeder, der im Ortsteil Gundernhausen wohnt regelmäßig auf Straßen innerhalb des Stadteils Roßdorf und umgekehrt. Und diese Kostenverteilung ist nun solidarisch?
Noch ungerechter wird es wenn man sich ansieht, dass durchaus in den letzten Jahrzehnten bereits teils hohe Belastungen für Anwohner im Rahmen grundhafter Erneuerungen fällig wurden. Auch im Neubaugebiet haben viele junge Familien gerade erst Ihren Anteil für die Erschließung und Infrastruktur gezahlt. Eine Übergangsfrist, welche zwischen 5 und 25 Jahren anzusetzen wäre, könnte niemals die Mehrbelastung ausgleichen. Hinzu kommt, dass, wenn diese Bewohner für bis zu 25 Jahren von den Straßenbeiträgen befreit würden, die Belastung der restlichen Bürger stark steigt. Auch hier ist eine gerechte Lösung kaum denkbar.

 

Eigentum verpflichtet. Keiner möchte an diesem grundlegenden Pfeiler unserer Demokratie etwas ändern jedoch zahlen die Eigentümer bereits über die Grundsteuer, welche sich im Rahmen der SPD Regierung in kurzer Zeit verdoppelt hat, einen erheblichen und stetigen Anteil für das Gemeinwohl, zu dem auch die Infrastruktur gehört. Kommen nun die wiederkehrenden Straßenbeiträge hinzu, führt dies zu einer Doppelbelastung.

Als Argument für die Haftungsgemeinschaften soll herhalten, dass Personen, welche von den Sanierungen profitieren, auch zahlen sollen (also eigentlich genau der Ansatz der bereits vorhandenen Satzung). Nun ist es jedoch so, dass ein Großteil der Einwohner unserer Gemeinde in Mietobjekten wohnt. Diese Mieter sind auch Nutznießer der sanierten Straßen. Problem hierbei: Im Gegensatz zur Grundsteuer ist der wiederkehrende Straßenbeitrag nicht auf die Mieter umlegbar; eine weitere Ungerechtigkeit gegenüber Eigentümern.

 

Und all dies nur weil die vergangenen Regierungen die Straßen haben teilweise verfallen lassen. Dass die SPD dieses von der CDU geforderte Aufbürden von Zusatzbelastungen abnickt, macht das Ganze nicht automatisch solidarischer oder gerechter.

Auch Bedarf es keiner neuen Satzung, um Anlieger vor einer einmaligen großen Belastungen zu bewahren. Schon jetzt werden regelmäßig sozialverträgliche Raten- und Abschlagszahlungen vereinbart.

Solidarisch bedeutet also für die große Koalition scheinbar die Umverteilung der Belastung auf Eigentümer und Personen, welchen bereits in der Vergangenheit einen Beitrag leisteten. Ergänzt wird dies durch die die Gefahr verschleierter Kostensteigerungen.

Es sei erwähnt, dass die „Meisterleistung“ aus der Feder der großen Koalition allein für die Entwicklung der Abgrenzungsgebiete ca. 60.000€ kosten soll. Ebenfalls zu zahlen von den Bürgerinnen und Bürgern Roßdorfs. Spätestens dadurch wird die als Minimalwunsch geltende schwarze Null für jeden in unserer Gemeinde zu einer roten Belastung.

WiR konnten daher der Erarbeitung eines solch ungerechten Satzungsentwurfs nur eine klare Absage erteilen.

 

„Als wäre es nicht schon traurig genug, dass in diesem Zusammenhang die Anregungen unserer Fraktion in keinster Weise berücksichtigt wurden. Nein schlimmer noch: Selbst der Kompromissvorschlag des Vorsitzenden der Gemeindevertretung (ein zur Neutralität verpflichtetes Mitglied der SPD), welche in unserem Sinne das Thema Bürgerbeteiligung noch mehr in den Fokus rücken wollte, wurde von der großen Koalition abgelehnt. Diese informiert Bürger lieber nachträglich statt alle von Anfang an zu beteiligen“, stellt Martin Heß entsetzt fest.

Dass in diesem Zusammenhang sogar von einem SPD Mitglied versucht wurde die Ausführungen der anderen Fraktionen mit der Aufforderung endlich Ruhe zu geben unterbrochen wurde, unterstreicht das überhebliche Vorgehen der Regierenden.

Selbstverständlich halten WiR Sie auch hierzu weiter auf dem Laufenden und engagieren uns für ein wirklich gerechtes Modell.

 

Fraktion WiR - Wir in Roßdorf
vertreten durch Martin Heß

 

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