Ausgehend vom Vertrag von Maastricht wurde dem Grundgesetz Art. 28 Abs. 1 folgender Satz 3 beigefügt: „Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar.“
Da das Vereinigte Königreich aktuell ein Staat der Europäischen Union ist, sind dessen Staatsangehörige bei der Kommunalwahl wahlberechtigt und wählbar. So haben auch Briten bei der Kommunalwahl in Roßdorf -zusammen mit vielen anderen Bürgern der Europäischen Gemeinschaft- das aktive Wahlrecht ausgeübt.
Darüber hinaus haben sich bei der Kommunalwahl im März 2016 zwei Briten (Claire Elliott und Dr. Simon Elliott) als Kandidaten aufstellen lassen und sind in die Gemeindevertretung gewählt worden.
Nun haben sich bei der Entscheidung am 23. Juni 2016 die Briten sich denkbar knapp für einen Austritt aus der Europäischen Gemeinschaft entschieden. Merkwürdig bei der Abstimmung war, dass Briten, die mehr als 15 Jahre im Ausland gewohnt haben, dabei nicht wahlberechtigt waren.
Die Konsequenzen sind klar. Sobald das Vereinigte Königreich endgültig die Europäische Gemeinschaft verlässt sind Briten, die keine zusätzliche Staatsangehörigkeit der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nicht mehr Bürger der Europäischen Gemeinschaft und folglich nicht mehr wahlberechtigt und wählbar. Auch wenn sich der -durch ein Mandat manifestierte- Roßdörfer Wählerwille durch die Entscheidung der Briten nicht geändert hat, so könnte der "Brexit" dennoch direkte Auswirkungen auf die Gemeindevertretung in Roßdorf haben. WiR sind gespannt, wie im vorliegenden Fall von den zuständigen Behörden bezüglich der weiteren ehrenamtlichen Mitarbeit als Gemeindevertreterin entschieden wird.
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